Darf sich ein Muslim die Schamhaare entfernen lassen?
Im Islam wird das Entfernen unerwünschter Körperhaare als Akt der fitrah betrachtet. Entsprechend der Überlieferung zählen fünf Dinge als fitrah: die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Nägel, das Auszupfen der Achselhaare sowie das Rasieren der Schamhaare. Darf ein Muslim bzw. eine Muslima nun diesen Akt der fitrah von jemand anderem, also beispielsweise einem Friseur oder Kosmetiker, durchführen lassen?
Eine Antwort darauf gibt Sheikh Ahmad Kutty, Dozent und Islamwissenschaftler an der Islamischen Institut für Toronto, Ontario, Kanada1:
- "Das Entfernen von Schamhaaren durch jemand anderen als den rechtmäßig angeheirateten Partner ist definitiv sündig und daher haram; daher sollte ein solcher Akt niemals in Erwägung gezogen werden."
Als Grund dafür gibt Sheikh Ahmad Kutty an, dass es im Islam nicht erlaubt sei, sich vor jemand anderem als dem rechtmäßigen Ehepartner unbekleidet zu zeigen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sei eine dringend notwendige medizinische Behandlung, und dazu werde die Schamhaarentfernung, beispielsweise durch Wachsen, nicht gezählt.
- 1. Ahmad Kutty: Waxing Unwanted Hair, 13. September 2005, in: IslamOnline.net































