Welche Methoden zur Schamhaarentfernung darf ein Muslim anwenden?

Im Islam wird das Entfernen unerwünschter Körperhaare als Akt der fitrah betrachtet. Entsprechend der Überlieferung zählen fünf Dinge als fitrah: die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Nägel, das Entfernen (Auszupfen) der Achselhaare sowie das Entfernen (Rasieren) der Schamhaare. Welche Methoden darf ein Muslim bzw. eine Muslima nun für diesen Akt der fitrah anwenden?

Eine Antwort darauf gibt Dr. Muzammil Siddiqi, der ehemalige Präsident der Islamic Society of North America (ISNA) 1:

"Im Islam sind alle sicheren Methoden zur Haarentfernung zulässig. In der Vergangenheit erlaubten muslimische Juristen die Verwendung von Kalk und An-Nawrah sowie andere Enthaarungsmittel; analog dazu können moderne Haarentfernungs-Lotionen als zulässig angesehen werden.

Ergänzend weist Dr. Muzammil Siddiqi darauf hin, dass es eine Sunna sei, die Schamhaare sowie das Achselhaar zum Zwecke der allgemeinen Hygiene und Sauberkeit zu entfernen. Haar in diesen Bereichen gelte als unerwünscht und es sei makruh, es mehr als vierzig Tage wachsen zu lassen.

Voraussetzung für alle zulässigen Haarentfernungsmethoden ist jedoch, dass sie selbst oder durch den Ehepartner angewandt werden. Dies schließt beispielsweise die Laser-Haarentfernung aus.

Hierzu gibt es eine einschlägige Fatwa von Scheich Faysal Mawlawi, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung 2:

"Die Laser-Haarentfernung ist für eine Muslima unzulässig, da diese die Aufdeckung des Intimbereichs (Awrah Mughalazah) vor einer anderen Frau voraussetzt; dies wird im Islam grundsäzlich abgelehnt, es sei denn es besteht eine zwingende Notwendigkeit. Die Haarentfernung ist keine solche Notwendigkeit <sic!>, sondern eine Frage der Verschönerung."

Scheich Abdel Khaliq Hasan Asch-Shareef, ein prominenter Gelehrter Azharite, ergänzt 3:

"Wenn für die Laser-Haarentfernung der Intimbereich der Muslima aufgedeckt werden muss, dann ist diese Operation nicht zulässig. Nichts einzuwenden ist jedoch gegen die Laser-Haarentfernung, wenn sie durch den Ehemann für seine Frau oder die Frau selbst durchgeführt wird."

Allerdings dürfe der Einsatz eines Lasers für die Haarentfernung keine Gefahr oder Beeinträchtigung für andere Körperteile beinhalten. Dies müsse durch einem vertrauenswürdigen muslimischen Arztes beurteilt werden.